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Die Förderprogramme des BMWi zur Digitalisierung des Mittelstands

Die 
Herausforderung
die digitale Transformation betrifft uns alle und ist aktuell eine der größten Aufgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk.

Sie wollen Ihren Betriebsablauf mithilfe digitaler Lösungen optimieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Sie scheuen jedoch den finanziellen und zeitlichen Aufwand bei der Umsetzung des Vorhabens? Dann können Sie jetzt von den beiden staatlichen Förderprogrammen profitieren.
Die 
Förderhöhe
bei „go-digital“ werden 50 % (bis zu 16.500,00 €) und bei „Digital Jetzt“ bis zu 50 % (maximale Fördersumme 50.000,00 € pro Unternehmen) gefördert.

Egal ob eine neue Website für Ihr Unternehmen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Werbung oder IT-Sicherheit. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Unsere 
Aufgaben
als eines der autorisierten „go-digital“ Beratungsunternehmen für das Modul „Digitale Markterschließung” übernehmen wir für Sie die bürokratischen Erfordernisse.

Von der Potenzialanalyse zur Erfassung der Ausgangssituation, über die Antragstellung, bis hin zur abschließenden Verwendungsnachweisprüfung.
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Förderprogramm: „go-digital“

SO GEHT´S

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Antragstellung

Sie schließen mit uns einen Beratervertrag und wir als eines der autorisierten Beratungsunternehmen stellen für Sie den Förderantrag.
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Beratungsleistung

Es erfolgt eine individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach aktuellem Stand des Wissens und der Technik.
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Abrechnung

Vertragliche Verpflichtung des zu beratenden Unternehmens zur Zahlung seines Eigenanteils sowie zur Zulassung von Erfolgskontrollen.
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Nachweisprüfung

Wir dokumentieren die Leitungserbringung im Verwendungsnachweis, bestehend aus einem aussagekräftigen, nachvollziehbaren Sachbericht.
Unverbindliche 
beratung
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Praxisbeispiel einer Umsetzung

Branche

Großhandel

Umgesetzte Maßnahmen

  • Potenzialanalyse zur Erfassung der Ausgangssituation (Markt, Kunden, Wettbewerb)
  • Zielbildung und Ableiten der ­Strategie inklusive Zielgruppen und Zielmärkte
  • Evaluierung und Vergleich von Online-Marktplätzen
  • Beratung zum Aufbau und Pflege des Online-Shops
  • Beratung zu Online-Marketing und IT-Sicherheit
  • Einweisung der Mitarbeiter

Mehrwert

Optimierung des Verkaufsprozesses, ­Steigerung des Absatzes, Erhöhung der Serviceleistung für Kunden

Zeitlicher Umfang

22 Beratertage

Das Projekt im Details

Ziel der Beratung war es, das Unternehmen im Aufbau und der Implementierung eines Onlinevertriebs zu beraten. Im ersten Schritt prüften wir im Rahmen einer Potenzialanalyse, ob der Markt über das notwendige Potenzial für den Markteinstieg verfügte und welche Möglichkeiten für den digitalen Vertrieb in Frage kämen. Die Analyse bot uns einen guten Überblick über Chancen und Risiken und half, die richtigen Instrumente für den Onlinevertrieb auszuwählen.

Darauf aufbauend erstellten wir ein Realisierungskonzept, in dem die zwei Hauptmöglichkeiten – ein eigener Webshop oder die Nutzung von bereits bestehenden Onlinemarktplätzen – gegenübergestellt wurden. Nachdem die Entscheidung auf die Nutzung beider Möglichkeiten gefallen war, folgte die Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung, dem Aufbau, der Kategorisierung, dem Design, der Produktbeschreibung und Preisgestaltung. Darüber hinaus wurde über Werkzeuge des Onlinemarketings informiert sowie über bestimmte Sicherheitsvorkehrungen von Onlineshops und Webangebot wie Verschlüsselungen und Einwilligungen. Im Rahmen der IT-Sicherheit thematisierten wir ebenfalls den Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Besondere Herausforderungen gestalteten sich dadurch, dass die Mitarbeiter des Unternehmens bis dato nur über geringes Wissen im digitalen Vertrieb verfügten. Unser Ziel war daher das interne Personal stets in die Veränderungs- und Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und mit Fachwissen zu schulen. Dabei führten wir regelmäßige Projektinstanzen durch, um mit allen Beteiligten und Umsetzenden die Prozesse und Aufgaben zu qualifizieren, auszuwerten und voranzutreiben.

Mithilfe des „go-digital“-Förderprogramms konnten wir das Geschäftsfeld des Unternehmens entsprechend ausweiten: es verkauft nun über einen großen Onlinemarktplatz und den zusätzlichen Endkunden-Online-Shop. Durch den Vertrieb über den Online-Shop wird der Aufwand für den Verkaufsprozess – also von der Erstellung eines Kostenvoranschlags bis zur Auftragsbestätigung und Versand – deutlich verringert, da die Bestellung vom Kunden aus automatisiert und digital erfolgt und das Unternehmen nur den Versand übernimmt beziehungsweise eingreift, wenn es Probleme gibt wie Widerspruch oder Reklamationen.

Die Kunden profitieren von einem schnelleren Kaufprozess und können selbstständiger agieren. Als messbarer Mehrwert für das Unternehmen ist eine Steigerung des Absatzes sowie eine Erhöhung von Anfragen über die Website zu verzeichnen. Durch die positiven Entwicklungen gestärkt, will sich das Unternehmen nun zukünftig noch intensiver auf die neuen Prozesse konzentrieren, um sie nachhaltig zu festigen und weiterentwickeln zu können.

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FAQ zum „go-digital“ - Förderprogramm


Was kann durch das Modul „Digitale Markterschließung” des „go-digital“ gefördert werden?
Wer kann gefördert werden?
Können Start-Ups gefördert werden?
Wie lange dauert es, bis ein Antrag geprüft und ein Projekt starten kann?
Wie lange ist die Laufzeit eines „go-digital“-Beratungsprojekts?
Welche Anforderungen musste Sumasearch für die „go-digital“-Autorisierung erfüllen?
- Potential-/Keyword-/Markt-/Technik-Analysen
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie
- Design und Webentwicklung einer professionellen Website oder eines Online-Shops
- Vermarktung via Amazon und ebay
- Suchmaschinenoptimierung und SEA-Kampagnen
- Website-Analytics, Content-Marketing und Social Media
- nachgeordnete Geschäftsprozesse, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Einfach gesagt: Unterstützung bei der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung. Bedeutet: die Gesamtsumme aller erhaltenen De-Minimis-Förderbeträge eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Jahre darf 200.000,00 € nicht überschreiten.
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Start-Ups können durch das Förderprogramm „go-digital“ nur dann profitieren, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.
Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem Projektstart bei der Behörde eingehen. Hinzukommt die Potentialanalyse und die Antragserstellung durch die Agentur bzw. den Berater. Man sollte also von mindestens 10 – 12 Wochen ausgehen, bevor die eigentlichen Tätigkeiten beginnen können.
Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.
- Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre.
- ausreichend wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: ohne nachgewiesenen Vorjahresumsatz, bspw. bei neu gegründeten Beratungsunternehmen kann keine Autorisierung erfolgen.
- Nachweis der fachlichen Expertise durch mindestens drei Referenzprojekte, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards.
- Bereitschaft zur Teilnahme an Beraterschulungen.
- wettbewerbsneutralen Beratung.
- Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel.

Wir müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen, uns an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und uns darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln.
Unverbindliche 
beratung
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Förderprogramm: „Digital Jetzt“

Zahlen und Fakten

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60%

der KMU messen Digitaltechnologien mittelgroße bis sehr große Bedeutung bei [1]
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17.000€

investieren KMU im Durchschnitt pro Jahr in die Digitalisierung [2]
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34%

der KMU haben keine Digitalkompetenzen [3]
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52%

der mittelständischen Unternehmen sind nur „durchschnittlich“ digitalisiert [4]

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Aktuelle Studien zeigen, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt.
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FAQ zum „Digital Jetzt“-Förderprogramm

Wer kann die „Digital Jetzt“-Förderung beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?
Inwieweit können Start-ups im Rahmen von „Digital Jetzt“ gefördert werden?
- Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe).
- mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Digitalisierungsplan mit Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag:

- Beschreibung des Digitalisierungsvorhaben.
- Erläuterung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen.
- Aktueller Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die erreicht werden sollen.
- Wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt und oder ein neues Geschäftsmodell entwickelt bzw. seine Marktposition gestärkt wird.
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind u.a.:

- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung;
- Gemeinnützige Unternehmen;
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen;
- Unternehmen in Gründung;
- Vereine;
- Stiftungen;
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen. Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“ ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Hier beim BMWi finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen.
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„Digital Jetzt“

SO GEHT´S

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Online-Antragstellung

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Zuwendungsgeber Prüfung & Bewilligung

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Umsetzung / Investition

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Einreichung des Verwendungsnachweis

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Prüfung des Verwendungsnachweis

  1. Ernst & Young, Digitalisierung im deutschen Mittelstand 2018, S. 5; BMWi, Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2017, S. 29
  2. VDI-TZ/ZEW, Anreize für mehr Investitionen zur Digitalisierung des Mittelstands, S. 7; KfW, Digitalisierungsbericht, Mittelstand 2018, S. 9
  3. KfW Research 2020, Leifels A. (2020)
  4. BMWi, Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2017, S. 20; vgl. auch ZEW/KfW, Digitalisierung im Mittelstand: Status quo, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, 2016, S. 25
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